Gamefuzzi da hast du absolut recht aber da es angefangen wurde möchte ich es kurz noch mit diesem Post beenden.
Im Ergebnis hatte das hanseatische Gericht einem Betreiber einer Internetplattform untersagt, einen Onlinehandel zu unterhalten auf dem mit virtuellem Spielegold gehandelt wurde, vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 17.10.2012, Az: 5 U 168/11. Das Gericht erblickte im Betreiben eines solcher Onlinehandelsplattform einen Behinderungswettbewerb nach § 4 Nr. 10 UWG, der den Nutzer (Verbraucher) zum Vertragsbruch gegenüber dem Spielehersteller verleite, wenn dieser die Übertragbarkeit explizit verboten hatte.
Das hanseatische Gericht hatte sich zudem noch mit einer möglichen Markenrechtsverletzung durch den Handel mit virtuellen Gegenständen geäußert. Die Markenrechte liegen im Regelfall beim Hersteller des Spiels. Das Gericht stellte die logische Feststellung, dass bei einem Handel mit virtuellen Gegenständen dem potentiellen Käufer auch mitgeteilt werden müsse, zu welchem Spiel das Angebot gehört, etwa zu Word of Warcraft. Gem. § 23 MarkenG ist dieses bei einem Handel mit Zubehör insoweit auch erlaubt und notwendig. Der Markenrechtsinhaber hat durch das Inverkehrbringen der Ware insoweit auf die Durchsetzbarkeit seiner Rechte verzichtet. Hier aber die Falle: Wenn ein wirksames Verbot besteht, mit derartigen virtuellen Gegenständen Handel zu betreiben, so darf der Markenname nicht für die Warenbeschreibung verwendet werden. Ansonsten: Abmahnung!
IronButzler, du kannst dir gerne das Urteil 17.10.2012, Az: 5 U 168/11 auf Juris oder ähnlichen heraussuchen, da ich mein juristisches Wissen nicht aus Foren habe sondern lieber auf die Rechtsprechung stütze, sollte dem nun genüge getan sein, dass es schlicht und ergreifend aus vielerlei Gründen Falsch ist.
Bezüglich Gold Verkäufen, wäre es ja auch möglich eine Beschränkung einzufügen, welche das vergeben von Gold ohne äquivalenten Gegenwert limitiert.
Ich kann also mal einem Gildenkollegen mit Gold aushelfen aber nicht jedem Spieler so viel Geld in die Hand drücken wie ich möchte.
Das System könnte den Wert ganz grob aus dem AH übernehmen und dadurch einen halbwegs akzeptablen Gegenwert errechnen, welcher mindestens gezahlt werden muss um die Limitierung zu triggern.